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   LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16   

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https://dejure.org/2018,36447
LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16 (https://dejure.org/2018,36447)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 4 AS 401/16 (https://dejure.org/2018,36447)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 4 AS 401/16 (https://dejure.org/2018,36447)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Untermietzahlungen stellen regelmäßig kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar (BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2011 - L 6 AS 37/10, nachfolgend BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11, dort diese Frage offen lassend; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.2.2008 - L 28 AS 1965/07; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 26.3.2014 - S 38 AS 1542/13 WA, jedenfalls für den Fall, dass die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht in Streit stehe).

    Auch würde die Qualifikation von Untermietzahlungen als Einkommen dazu führen, dass der kommunale Träger als Erbringer der Unterkunftsleistungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) nicht von der Kostensenkungsmaßnahme profitierte, da bei einer Anrechnung als Einkommen gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 SGB II zunächst die Geldleistungen der Bundesagentur und damit der Regelbedarf gemindert würde (BSG, Urteil vom 6.8.2014, a.a.O.).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Aus Rechtsgründen dürfte die Klägerin wegen der fortbestehenden Kontokorrentabrede nicht gehindert gewesen sein, nach dem Eingang des Einkommens den Betrag von ihrem Konto abzuheben und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 10/14 R).

    Die Verrechnung der einem Konto tatsächlich gutgeschriebenen Einnahme seitens der Bank im Rahmen einer Kontokorrentabrede (Dispositionskredit) ist eine Einkommensverwendung und mindert nicht die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens (BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 10/14 R).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Bei dem Zufluss von gezahlter Untermiete an den Leistungsberechtigten handelt es sich lediglich um einen "Durchlaufposten", da dieser Betrag letztlich an den Vermieter weitergeleitet wird, ergänzt um den Differenzbetrag zur Gesamtmiete, den der Träger erbringt (BSG, a.a.O ... mit Verweis auf sein Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R, dort zu einem nach baden-württembergischen Landesrecht von der Kommune an den Leistungsberechtigten gezahlten "Zuschuss zur Absenkung der Miethöhe", der im dortigen Fall vom Grundsicherungsträger bei der Bewilligung der Unterkunftskosten "abgezogen" wurde. Dieser Zuschuss sei "bedarfsmindernd unmittelbar bei den Unterkunftskosten und nicht als zweckbestimmtes Einkommen iS des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II zu berücksichtigen").
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Untermietzahlungen stellen regelmäßig kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar (BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2011 - L 6 AS 37/10, nachfolgend BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11, dort diese Frage offen lassend; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.2.2008 - L 28 AS 1965/07; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 26.3.2014 - S 38 AS 1542/13 WA, jedenfalls für den Fall, dass die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht in Streit stehe).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 37/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Untermietzahlungen stellen regelmäßig kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar (BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2011 - L 6 AS 37/10, nachfolgend BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11, dort diese Frage offen lassend; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.2.2008 - L 28 AS 1965/07; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 26.3.2014 - S 38 AS 1542/13 WA, jedenfalls für den Fall, dass die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht in Streit stehe).
  • SG Potsdam, 26.03.2014 - S 38 AS 1542/13

    Senkung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung i.R.d. SGB II bei Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 4 AS 401/16
    Untermietzahlungen stellen regelmäßig kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar (BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2011 - L 6 AS 37/10, nachfolgend BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11, dort diese Frage offen lassend; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.2.2008 - L 28 AS 1965/07; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 26.3.2014 - S 38 AS 1542/13 WA, jedenfalls für den Fall, dass die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht in Streit stehe).
  • LSG Hamburg, 05.05.2022 - L 4 AS 112/19

    Ausschluss von Leistungen für die Unterkunft für den untervermieteten Teil der

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Untermietverträge wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) verwiesen, der den Beteiligten vorliegt.

    Wie das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt habe, seien Untervermietungen von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahmen bei der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

    Weiter hat der Senat in der die Klägerin betreffenden Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) bereits ausgeführt:.

  • LSG Hamburg, 05.05.2022 - L 4 AS 108/19

    Untermietzahlungen an den Grundsicherungsberechtigten sind nicht als dessen

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Untermietverträge wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) verwiesen, der den Beteiligten vorliegt.

    Wie das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt habe, seien Untervermietungen von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahmen bei der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

    Weiter hat der Senat in der die Klägerin betreffenden Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) bereits ausgeführt:.

  • LSG Hamburg, 05.05.2022 - L 4 AS 110/19

    Ausschluss von Leistungen für die Unterkunft für den untervermieteten Teil der

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Untermietverträge wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) verwiesen, der den Beteiligten vorliegt.

    Wie das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt habe, seien Untervermietungen von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahmen bei der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

    Weiter hat der Senat in der die Klägerin betreffenden Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) bereits ausgeführt:.

  • LSG Hamburg, 05.05.2022 - L 4 AS 111/19

    Ausschluss von Leistungen für die Unterkunft für den untervermieteten Teil der

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Untermietverträge wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) verwiesen, der den Beteiligten vorliegt.

    Wie das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt habe, seien Untervermietungen von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahmen bei der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

    Weiter hat der Senat in der die Klägerin betreffenden Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) bereits ausgeführt:.

  • LSG Hamburg, 05.05.2022 - L 4 AS 39/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Minderung der Unterkunftskosten

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Untermietverträge wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) verwiesen, der den Beteiligten vorliegt.

    Weiter hat der Senat in der die Klägerin betreffenden Entscheidung vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 401/16) bereits ausgeführt:.

  • BSG, 11.10.2021 - B 14 AS 53/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge der Verletzung der

    Auf die Frage, ob der Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage zudem § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 Abs. 2 ZPO entgegensteht, wonach die Besetzungsrüge vorrangig mittels eines Rechtsmittels geltend zu machen war, kommt es nicht mehr an (vgl zu dem mit der vorliegenden Wiederaufnahmeklage L 4 AS 44/20 WA angegriffenen Urteil des LSG Hamburg vom 22.2.2018 - L 4 AS 401/16 - den die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin als unzulässig verwerfenden Beschluss des Senats vom 10.12.2018 - B 14 AS 85/18 B) .
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